Gemeinde aktuell
Corona: Formular Grenzübertrittsbescheinigung für Berufspendler
18.03.2020
Grenzübertrittsbescheinigung für Berufspendler ab 19.03.2020
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesrepublik Deutschland am 15.03.2020 mit Wirkung zum 16.03.2020 ab 8 Uhr bis auf Weiteres Grenzkontrollen beschlossen. Demnach dürfen nur noch Reisende mit triftigem Grund in die Bundesrepublik einreisen. Dazu zählen der Warenverkehr und der Berufspendlerverkehr. Hierfür werden durch den jeweiligen Arbeitgeber Berechtigungsscheine ausgestellt.
Das Formular erhalten Sie hier sowie auf der Website der Bundespolizei oder des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwaldes.
Die nach bisheriger Vorlage ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum 31.03.2020.
Die bisher geforderten namentlichen Listen des Arbeitgebers sind ab sofort hinfällig.