Gemeinde aktuell
Corona: Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe
„Soforthilfe Corona“
24.03.2020
Das Land Baden-Württemberg gewährt finanzielle Soforthilfen für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Der Zuschuss erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter Beachtung der allgemeinen Rahmenbedingungen.
Die Richtlinie "Soforthilfe Corona" (Stand 22.03.2020) können Sie hier herunterladen.