Aus dem Gemeinderat - Elektronisches Umlaufverfahren
Pressemitteilung Nr. 8/2020
27.04.2020
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Einfriedung/Stützmauer aus Beton und Glas in der Straße „Am Buck“: Beschluss im elektronischen Verfahren
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt, dass über Gegenstände einfacher Art unter anderem im elektronischen Verfahren beschlossen werden kann. Dabei werden die Antragsunterlagen allen Gemeinderäten samt Anlagen auf elektronischem Wege zugeleitet und eine Frist zur Rückmeldung festgesetzt. Ein Antrag ist dann angenommen, wenn innerhalb der Verfahrensdauer kein Mitglied widerspricht.
Während der Dauer des Verfahrens zum Baugenehmigungsantrag für eine Einfriedung/Stützmauer aus Beton und Glas in der Straße „Am Buck“ vom 15. April 2020 bis 22. April 2020 gingen mehrere Widersprüche ein, so dass das Einvernehmen nach §§ 31 und 36 BauGB nicht erteilt werden konnte.