Ferienbetreuung: Gemeinde Merzhausen

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Merzhausen
Panorama Merzhausen
Merzhausen
Leben & Wohnen

Ferienbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 für Auer, Merzhauser und Wittnauer Kinder

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird in Baden-Württemberg schrittweise der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser Rechtsanspruch gilt zunächst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen ab September 2026. In den darauffolgenden Jahren wird er jeweils auf die nächsthöheren Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder anspruchsberechtigt sind. 

Der Rechtsanspruch sieht vor, dass jedem anspruchsberechtigten Kind an Werktagen ein Betreuungsumfang von insgesamt acht Stunden zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss ein Betreuungsangebot auch in den Ferien bestehen. Ausgenommen sind insgesamt 20 Betreuungstage pro Schuljahr. Zur Umsetzung dieses Angebots ist eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wittnau vorgesehen. Die Ferienangebote werden gemeinsam durch das Betreuungspersonal der Schulbetreuung aus Merzhausen und Wittnau, den Förderverein Merzhausen sowie externe Dienstleister durchgeführt.

Für die Hexentalgrundschule und die Franz-Xaver-Klingler-Grundschule bedeutet dies, dass der Anspruch durch die Kombination aus dem regulären Schulunterricht am Vormittag und ergänzenden Betreuungsangeboten (Schulbetreuung) der Gemeinde erfüllt wird. Es besteht keine Verpflichtung, das ergänzende Betreuungsangebot der Schulbetreuung in Anspruch zu nehmen – es ist ein Angebot, das die Kinder neben dem regulären Schulunterricht nutzen können. Wie bisher wird auch weiterhin eine Frühbetreuung ab 07:30 Uhr angeboten. Zusätzlich steht nach Unterrichtsende eine kommunale Nachmittagsbetreuung (Schulbetreuung) bis 16:30 Uhr (Wittnau) bzw. 17:00 Uhr (Merzhausen) zur Verfügung.

Darüber hinaus wird die Gemeinde in den Ferienzeiten folgende Betreuungsangebote in Kooperation mit der Gemeinde Wittnau bereitstellen:

  • Herbstferien 
  • Fasnachtsferien 
  • eine Woche der Osterferien (voraussichtlich 2. Woche) 
  • eine Woche der Pfingstferien (voraussichtlich 2. Woche)
  • fünf Wochen der Sommerferien (ausgenommen 3. Woche) 
  • sowie ausgewählte Brückentage.

Die vollständigen Unterlagen und Informationen zum jeweiligen Ferienangebot werden Ihnen rechtzeitig übermittelt.

Hinweis zur Vergabe der Plätze in der Ferienbetreuung 

Aufgrund des stufenweise eingeführten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfolgt die Vergabe der Plätze für die Ferienbetreuung nach festgelegten Prioritäten. Die Platzvergabe erfolgt für das Schuljahr 2026/2027 in folgender Reihenfolge: 

  1. Kinder der ersten Klassen, die vom Rechtsanspruch erfasst sind, 
  2. Geschwisterkinder bereits berücksichtigter Kinder, 
  3. weitere anspruchsberechtigte Kinder entsprechend dem Datum des Antragseingangs. 

Die Vergabe erfolgt somit transparent und nach den genannten Kriterien. Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund begrenzter Kapazitäten voraussichtlich nicht allen Anmeldungen sofort entsprochen werden kann. 

Wichtiger Hinweis zu den Kosten 

Uns ist wichtig, an dieser Stelle transparent über die Finanzierung der Angebote zu informieren: Der reguläre Schulunterricht sowie alle Angebote, die innerhalb der verbindlichen Unterrichtszeiten stattfinden, sind für Eltern weiterhin kostenfrei. Die ergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde (Schulbetreuung) – also die Früh- und Nachmittagsbetreuung sowie die Ferienbetreuung – sind hingegen kostenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn diese Angebote zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung beitragen. Die Gebühren für die Früh- und Nachmittagsbetreuung bleiben im kommenden Schuljahr zunächst unverändert bestehen. Für die Ferienbetreuung können derzeit noch keine verlässlichen Kosten genannt werden, da hierzu noch einzelne Rahmenbedingungen geklärt werden müssen. Sobald belastbare Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren. 

Wir möchten mit diesem Schreiben mögliche Missverständnisse vermeiden und klar darauf hinweisen, dass der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht bedeutet, dass sämtliche Betreuungsangebote kostenfrei sind. Kostenfrei bleiben die schulischen Angebote innerhalb der Unterrichtszeit. Für die ergänzenden kommunalen Betreuungsangebote (Schulbetreuung) werden weiterhin Gebühren erhoben. Dies gilt ggfls. auch für das Angebot eines warmen Mittagessens, das zum Beispiel bereits in den Herbstferien von der „Hexentäler Kinderküche“ gekocht wird. 

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular finden Sie hier PDF-Dokument107,83 KB.

Letzte Aktualisierung: 

  • 15. Juli 2026