Werbung & Plakatierung: Gemeinde Merzhausen

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FORUM Merzhausen

Plakatierung & Werbung für Veranstaltungen im FORUM

Für die Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Plakatierung kann jedoch unbürokratisch ohne Antragstellung erfolgen, wenn untenstehende Regeln beachtet werden. Aufgrund der starken Nutzung der Werbeflächen übernimmt die Gemeinde Merzhausen keine "Aushanggarantie". Im Übrigen verweisen wir auf die untenstehenden  Bestimmungen. Jeder Plakatierende ist für die Einhaltung der Vorgaben und das Abhängen seiner Plakate selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Gemeinde Ordnungsmaßnahmen vor, zum Beispiel die Plakate abzuhängen und zu entsorgen.

Plakate zum Aushang im Rathaus, FORUM Merzhausen und Schaukästen können im Rathaus bei Frau Just im Zimmer 23 abgegeben werden. Für Rathaus und Schaukästen ist maximal DIN A 2 möglich.

Plakatierung im FORUM Merzhausen

  • Möglichkeit der DIN A 0 oder DIN A 1 Plakatierung (insgesamt maximal 10 Exemplare)
  • Das Bekleben von Glasscheiben, Wänden, Fußboden, Einrichtung etc. ist nicht gestattet.

Plakatwerbung in Merzhausen

  • Die Plakatierung darf frühestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Das Abhängen der Plakate hat innerhalb von drei Werktagen nach der Veranstaltung zu erfolgen.
  • Plakatwerbung ist ausschließlich für Veranstaltungen im Hexental (Au, Bollschweil, Horben, Merzhausen, Sölden, Wittnau) erlaubt. NICHT für Veranstaltungen in Freiburg.
  • Plakatwerbung darf an den Lichtmasten - mit Ausnahme des Kreisverkehrs - und an den Brückengeländern angebracht werden. Maximale Größe: A 0 an Lichtmasten;  A 1 an den Brückengeländern.
  • Plakatwerbung ist nur im Innenbereich ab den Ortseingangstafeln gestattet.
  • Keine Plakatwerbung an Zeichen nach Straßenverkehrsordnung (StVO), Ampeln und Wegweisern, im und unmittelbar am Kreisverkehr und am Verkehrsleitsystem der Gemeinde Merzhausen.
  • Keine Plakatwerbung an Buswartehäuschen und -Einrichtungen; keine Plakatwerbung an der Telefonstele am Rondell Dardilly bei der Buswendeschleife im Ortszentrum.
  • Keine Plakatwerbung an der Schloßwegbrücke / L122 (Hexentalstraße)
  • Keine Plakatwerbung an öffentlichen Gebäuden und auf Schaukästen; keine Plakatwerbung an Lichtmasten und Bäumen des Kreisverkehrs.
  • An Gehwegen ist eine Höhe von 200 cm, an Radwegen von 220 cm bis Unterkante der Plakatierung einzuhalten.

Letzte Aktualisierung:

  • 15. Juli 2021