Flüchtlingsunterbringung
Flüchtlingsunterbringung
Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg erfolgt nach einem dreigliedrigen System.
Erstaufnahme durch das Land
Die erste Station für Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge sind die Landeserst-aufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe, Mannheim, Ellwangen und Meßstetten, die von den Regierungspräsidien betrieben werden. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält auf dem Gelände der LEA eine Außenstelle, welche die Asylanträge entgegen nimmt und die Bewerber im Verfahren anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA beträgt etwa sechs Wochen.
Vorläufige Unterbringung durch den Landkreis
Von der LEA aus geht der Weg der Asylsuchenden und Flüchtlinge in die Stadt– und Landkreise, wo sie vorläufig untergebracht werden. Die Zuteilung erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel. Die Aufnahmequote des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald beträgt hierbei rund 2,7 v.H. Einrichtungen des Landkreises sind zum Beispiel in Kirchzarten, Bad Krozingen und Eschbach (mit bis zu 200 Personen). Die Verweildauer der Asylbewerber in den Einrichtungen der Kreise beträgt sechs bis längstens vierundzwanzig Monate.
Anschlussunterbringung durch die Gemeinde
In der dritten Stufe werden die Flüchtlinge nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung oder wenn besonders schutzwürdige Gründe vorliegen, etwa bei Familien, auf die Kreisgemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt. Die Anzahl der Flüchtlinge pro Gemeinde ist ebenfalls von einem Bevölkerungsschlüssel abhängig.
In Merzhausen sind derzeit mehrere Flüchtlinge aus verschiedenen Herkunftsländern untergebracht. Die Gemeinde strebt an, die Flüchtlinge dezentral, in kleinen Einheiten und mit einer Wohnfläche von 10 qm pro Person unterzubringen. Hierzu wurden gemeindeeigene Wohnungen belegt, aber auch Wohnraum von Privatpersonen und Institutionen angemietet. Unterstützt werden die Flüchtlinge durch den örtlichen Helferkreis, der die zugewiesenen Personen bei ihrer Integration in das Gemeinwesen betreut.
Probemieten für Flüchtlinge in Anschlussunterbringung durch die Gemeinde
Die Gemeinde Merzhausen unterstützt Flüchtlinge, für deren Unterbringung sie im Rahmen der Anschlussunterbringung verantwortlich ist, bei ihrem Weg in die Selbständigkeit durch das Projekt „Probemieten“. Dabei schließt die Gemeinde im ersten Schritt mit interessierten Vermietern den Mietvertrag befristet für ein Jahr ab und weist die betroffene Person oder Familie nach öffentlichem Recht (Einweisungsverfügung) für diese Zeit in die Mietfläche ein. Während des Mietverhältnisses mit der Gemeinde bleibt diese sowohl finanziell als auch sonst verantwortlich für alle Belange aus dem Mietverhältnis und ist Ansprechpartner für den Vermieter.
Die Auswahl von passenden Personen bzw. Familien für das Mietobjekt erfolgt in engem Austausch zwischen dem potentiellen Vermieter, der Gemeinde und dem Verein „Helferkreis für Flüchtlinge Merzhausen e. V.“.
Ziel dieses Projektes ist es, bereitwilligen Vermietern und Flüchtlingen die Möglichkeit zu bieten, sich ohne direkte Verpflichtungen kennen zu lernen, bevor zum Ende der Mietzeit dann tatsächlich entschieden wird, ob ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Flüchtling bzw. Flüchtlingsfamilie zustande kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt die Gemeinde weiterhin verantwortlich und sorgt für eine anderweitige Unterbringung.
Die Miete sollte im Mietvertrag separat, wie folgt, aufgeschlüsselt werden: Netto-Kaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten), warme Nebenkosten (Heizung / Warmwasserenergie), kalte Nebenkosten (alle Nebenkosten außer warme Nebenkosten und Haushaltsstrom); sollte kein eigener Zähler für den Haushaltsstrom bestehen, der direkt auf den Mieter angemeldet werden kann, ist auch der Haushaltsstrom separat auszuweisen. Die Wahl, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung erhoben werden, obliegt dem Vermieter.
Dabei sollten die Mietkosten die anerkennungsfähigen Kosten nach dem Wohngeldgesetz bzw. nach den Richtlinien der Sozialhilfegesetze (SGB II, SGB III, SGB XII, AsylBlG) nicht überschreiten, damit die Miete für den Flüchtling bzw. die Flüchtlingsfamilie bei Zustandekommen eines Mietvertrages nach dem Probejahr weiterhin finanzierbar bleibt. Anbei Hinweise zu angemessenen Mietkosten.
Angemessenheitsgrenzen für Bruttokaltmiete
Bei Interesse können sich Vermieter bei der Gemeinde Merzhausen an Frau Haas wenden (E-Mail , Telefonnummer: 0761 40161-35, Zimmer 10).
Weitere Informationen
Landratsamt Koordination Flüchtlingshilfe Stabsbereich
- Stabsbereichsleiterin: Friederike Großmann - Telefonnummer: 0761 2187-7050 - E-Mail
Helferkreis für Flüchtlinge Merzhausen e. V.
Friedhofweg 13 (Briefkasten des Bürgerbades)
79249 Merzhausen
E-Mail schreiben
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Soziale Betreuung der Flüchtlinge bzw. Integrationsmanagement
Anschlussunterbringung in Merzhausen
Caritasverband - Rathaus Au - Dorfstraße 25
Sprechzeiten Integrationsmanager*innen Merzhausen
Sprechzeiten Frau Saleh (nur mit vorheriger telefonischer Vereinbarung):
- im Rathaus Au: am Montag sowie am 2., 4. und 5. Mittwoch im Monat
- im Rathaus Merzhausen (Zimmer 25): am 1. und 3. Donnerstag im Monat
Sprechzeiten Frau Schmors (nach telefonischer Vereinbarung):
- im Rathaus Merzhausen (Zimmer 25): am Montag
Sprechzeiten:
Frau Saleh
Telefonnummer: 0761 401399-80
Mobiltelefon: 0159 04663467
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Frau Schmors
Telefonnummer: 0761 89654-26
Mobiltelefon: 0159 04194388
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Für ukrainische Flüchtlinge:
Herr Stibert
Telefonnummer: 0761 401399-80
Mobiltelefon: 0151 58 343 364
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Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung vom 23. Oktober 2023
Letzte Aktualisierung
- 5. Februar 2024