Plakatwerbung in Merzhausen
Für die Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Plakatierung kann jedoch unbürokratisch ohne Antragstellung erfolgen, wenn untenstehende Regeln beachtet werden. Aufgrund der starken Nutzung der Werbeflächen übernimmt die Gemeinde Merzhausen keine "Aushanggarantie". Im Übrigen verweisen wir auf die untenstehenden Bestimmungen. Jeder Plakatierende ist für die Einhaltung der Vorgaben und das Abhängen seiner Plakate selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Gemeinde Ordnungsmaßnahmen vor, zum Beispiel die Plakate abzuhängen und zu entsorgen.
Für die Plakatierung bei Veranstaltungen gelten folgende Bestimmungen:
- Die Plakatierung darf frühestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Das Abhängen der Plakate hat innerhalb von drei Werktagen nach der Veranstaltung zu erfolgen.
- Plakatwerbung ist ausschließlich für Veranstaltungen im Hexental (Au, Bollschweil, Horben, Merzhausen, Sölden, Wittnau) erlaubt. NICHT für Veranstaltungen in Freiburg.
- Plakatwerbung darf an den Lichtmasten - mit Ausnahme des Kreisverkehrs - und an den Brückengeländern angebracht werden. Maximale Größe: A 0 an Lichtmasten; A 1 an den Brückengeländern.
- Plakatwerbung ist nur im Innenbereich ab den Ortseingangstafeln sowie auf dem Gelände des Sportparks Merzhausen gestattet.
- Keine Plakatwerbung an Masten mit Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung (StVO Ampeln und Wegweisern, im und unmittelbar am Kreisverkehr und am Verkehrsleitsystem der Gemeinde Merzhausen.
- Keine Plakatwerbung an Buswartehäuschen und -Einrichtungen.
- Keine Plakatwerbung an der Schloßwegbrücke / L122 (Hexentalstraße)
- Keine Plakatwerbung an öffentlichen Gebäuden und auf Schaukästen; keine Plakatwerbung an Lichtmasten und Bäumen des Kreisverkehrs.
- An Gehwegen ist eine Höhe von 200 cm, an Radwegen von 220 cm bis Unterkante der Plakatierung einzuhalten.
- Nicht ordnungsgemäße oder zu viel aufgehängte Plakate werden kostenpflichtig durch die Gemeinde abgehängt.
Für die Plakatierung bei Wahlwerbung gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
- Der frühestmögliche Termin zum Anbringen der Wahlwerbung ist sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl.
- Die Anzahl der Wahlwerbeplakate ist auf zwölf doppelseitige Plakate pro Wahl und Wahlvorschlag begrenzt.
- Innerhalb der Gebäude, in denen sich die Wahlräume befinden, sowie im Umkreis von 50 m um die Gebäude herum ist am Wahltag jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten. Dies gilt für die Wahllokale im Rathaus (Friedhofweg 11) und FORUM Merzhausen (Am Marktplatz 4).
- Die Plakate sind direkt nach der Wahl wieder abzuhängen.
- Aufstellungsorte für Großplakate sind nicht vorhanden.
- Werden Wahlplakate zwischendurch umgehängt, so ist dies dem Ordnungsamt der Gemeinde unter Angabe der Standorte anzuzeigen.
Letzte Aktualisierung:
- 31. Mai 2024