Bebauungspläne (abgeschlossen): Gemeinde Merzhausen

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Bebauungspläne (abgeschlossen)

Bebauungsplan "Am Reichenbach"

Nachdem das Unternehmen Imtech seinen langjährigen Standort in Merzhausen im Gewerbegebiet „Sauermatte“, Am Reichenbach, aufgegeben hat und das Grundstück inzwischen veräußert wurde, ist eine Diskussion zur Frage nach einer künftigen Nutzung des Geländes entstanden. Die Gemeinde ist gerade im Hinblick auf eine Stärkung von Merzhausen als Standort für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und angesichts der Knappheit der hierfür zur Verfügung stehenden Flächen sehr stark an einer Neubelegung des bisherigen „Imtech-Geländes“ mit einer oder mehreren Betriebsstätten interessiert. Die neuen Eigentümer hatten für den bisher noch unbebauten Grundstücksteil am Anfang andere Nutzungsüberlegungen. In diesem Zusammenhang waren auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des in diesem Bereich maßgebenden Bebauungsplanes angemeldet worden.

Um die Weiterführung der gewerblichen Nutzung rechtlich abzusichern, hatte der Gemeinderat deshalb beschlossen, einen neuen Bebauungsplan für das ehemalige „Imtech-Gelände“ aufzustellen.

Verfahren

  • 16.01.2014 Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre
  • 03.02.2014 Inkraftreten der Veränderungssperre
  • 25.09.2014 Billigung des Entwurfs
  • 13.10.2014 Beginn 1. Offenlage
  • 14.11.2014 Ende 1. Offenlage
  • 23.04.2015 Billigung des geänderten Entwurfs
  • 12.05.2015 Beginn: 2. Offenlage
  • 26.05.2015 Ende 2. Offenlage
  • 19.11.2015 Billigung des geänderten Entwurfs
  • 07.12.2015 Beginn 3. Offenlage
  • 21.12.2015 Ende 3. Offenlage
  • 28.01.2016 Abwägungen der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
  • 18.03.2016 Rechtskraft

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung

  • 26. April 2016

Bebauungsplan "Becherwald"

Bebauungsplan "Becherwald"
Der Planbereich umfasst den bisherigen Bebauungsplan „Becherwald Teilbereich I und II“ und Teilbereiche der Bebauungspläne „Ziegelei“, 1. Änderung „Ziegelei“ und „Ziegelei Teilbereich II".

Die Bebauung am Becherwald erfolgte ursprünglich überwiegend nach § 34 BauGB. Aufgrund des zunehmenden Baudrucks infolge von Flächen- und Wohnungsmangel in der Region Freiburg wurde bereits 2001 ein Bebauungsplan für diesen Bereich rechtskräftig. Die Intention der Planung war, die bauliche Entwicklung stärker zu steuern und den Bauherren dennoch weitgehende Gestaltungsspielräume zu erhalten. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Freiräume weniger zur beliebigen Gestaltung des Bauvorhabens genutzt wurden, sondern deren maximale Ausschöpfung immer mehr zur Regel wird.

Daher wurden insbesondere aus dem Baugebiet selbst Stimmen laut, die eine restriktivere Planung zum Erhalt des Gebietscharakters wünschen. Bestimmte Festsetzungen sind zudem inhaltlich, aber auch formal, zwischenzeitlich als nachbesserungswürdig zu betrachten. Für den Bebauungsplan wurde daher am 11. April 2019 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Auch wurde eine Veränderungssperre erlassen und um ein Jahr verlängert, die am 17. April 2022 ausläuft. Daneben warten Bauherren darauf, dass die Gemeinde ihre Planung schnellstmöglich abschließt, damit sie mit ihren Bauvorhaben beginnen können.

Aufgrund der Größe des Plangebiets, der überwiegenden Bestandsbebauung und der unterschiedlichen Grundstückslagen-, -größen, -zuschnitte und Topografien war ein erhöhter planerischer Vorlauf unter Einbeziehung der Betroffenen notwendig. Dabei wurde auch durch die Rückläufe aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Spannungsbogen aufgezeigt, den der Gemeinderat aufzulösen sucht.Aus ökologischen Gründen sowie des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden soll eine moderate Nachverdichtung bei Wahrung des Gebietscharakters weiterhin möglich sein. Diese abstrakte Zielsetzung wird vom Gemeinderat durch die jeweiligen Festsetzungen im Bebauungsplan nun konkretisiert. Wichtig ist zu betonen, dass genehmigte Nutzungen Bestandschutz genießen.

Daher wurden für den ersten Entwurf für die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung die folgenden wesentlichen Änderungen zum alten Bebauungsplan aus 2001 vorgenommen:

  • klar umrissene Baufenster i. d. R. mit Hauptbaukörper und Anbau (bisher grundstücksübergreifende, durchgehende Baufenster)
  • 2 Stellplätze je Wohneinheit (bisher 1,5)
  • maximale Gebäudebreit 18 m (bisher keine Begrenzung)
  • Sicherung der Durchlässigkeit durch Bauverbot an der Grundstücksgrenze (bisher Grenzbebauung durch Nebenanlagen zulässig)
  • Eingrünung des Vorbereichs bei den hangseitigen Grundstücken (bisher vollständige Abtragung möglich)
  • Wohneinheiten begrenzt auf das Baufenster (bisher auf Gebäude)
  • Konkretere Vorgaben zur Dachgestaltung mit Prinzipskizzen (bisher ohne)
  • absoluter Bezugspunkt für Trauf- und Firsthöhen (bisher relativer Bezugspunkt zum vermeintlichen Geländeniveau)

Der Erhalt der großen Grünzonen zwischen der Bebauung ist ein Grundzug der Planung. Auf eine Bebauung in zweiter Reihe wurde in diesen Bereichen bewusst verzichtet.

In seiner Sitzung am 10. Juni 2021 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen. Diese Auslegung fand vom 28. Juni bis 30. Juli 2021 statt. Aufgrund der Rückmeldungen aus dieser frühzeitigen Beteiligung wurden folgenden wesentliche Änderungen zum ersten Entwurf vorgenommen:

  • stärkere Orientierung der Baufenster am Bestand
  • Wiedereinräumung vereinzelter Baufenster
  • Reduzierung der maximalen Traufhöhen auf den talseitigen Grundstücken von 6 m auf 4,5 m
  • keine Beschränkungen für Photovoltaik
  • Verbot von Ferienwohnungen
  • Wendehammer „Im Hau“ festgesetzt
  • Gehwegerweiterungsflächen an der Straße „Becherwald“ gesichert

In der Sitzung am 20. Januar 2022 hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung (Offenlage) beschlossen. Diese fand statt vom 7. Februar 2022 bis 11. März 2022. Am 17. März 2022 hat der Gemeinderat die Veränderungssperre „Becherwald Teilbereich I“ nochmalig um ein Jahr verlängert.

Am 17. März 2022 hat der Gemeinderat die Veränderungssperre „Becherwald Teilbereich I“ nochmalig um ein Jahr verlängert.

In der Sitzung am 21. Juli hat der Gemeinderat die Abwägung aus der 1. Offenlage vorgenommen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf erneut geändert (u. a. Freihaltung von Bereichen zwischen Baufenstern, Exakte Vorgaben zur Höhenentwicklung).

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung (2. Offenlage) beschlossen.

In der Sitzung am 10. November 2022 hat der Gemeinderat die Abwägung aus der 2. Offenlage vorgenommen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplanentwurf erneut geändert. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Entwurf verkürzt und auf die Änderungen beschränkt, erneut öffentlich auszulegen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. März 2023 die Abwägung aus der 3. Offenlage vorgenommen und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 24. März 2023 wurde der Bebauungsplan „Becherwald“ rechtskräftig.

Verfahren

  • 06.06.2019 Aufstellungsbeschluss und Erlass Veränderungssperre
  • 04.03.2021 Verlängerung Veränderungssperre
  • 10.06.2021 Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 28.06.2021 Beginn Beteiligung
  • 30.07.2021 Ende Beteiligung
  • 20.01.2022 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 07.02.2022 Beginn Auslegung (Offenlage)
  • 11.03.2022 Ende Auslegung (Offenlage)
  • 17.03.2022 Nochmalige Verlängerung Veränderungssperre
  • 21.07.2022 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 08.08.2022 Beginn Auslegung (2. Offenlage)
  • 23.09.2022 Ende Beteiligung
  • 10.11.2022 Beschluss zur erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung
  • 12.12.2022 Beginn Auslegung (3. Offenlage)
  • 09.01.2023 Ende Beteiligung
  • 09.03.2023 Satzungsbeschluss
  • 24.03.2023 Rechtskraft

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung:

  • 21. April 2023

Bebauungsplan "Brunnacker"

Nach erneuter Offenlage hat der Gemeinderat am 3. Dezember 2020 den Bebauungsplan  
"Brunnacker" als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 11. Dezember 2020 hat der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt.

Rechtskräftiger Bebauungsplan

Letzte Aktualisierung:

  • 29. Januar 2021

Bebauungsplan "Casinogelände" Casino II"

Der Gemeinderat Merzhausen hatte in öffentlicher Sitzung am 14. Juli 2011 beschlossen, für den Bereich „Ehemaliges Casino II“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Die ehemals als Casino der Vauban-Kaserne genutzte Fläche lag seit Anfang der 1990er Jahre größtenteils brach und war zwischenzeitlich von verwildertem Baum- und Strauchbewuchs überdeckt. Im östlichen Teil des Gebietes entlang der Hexentalstraße wurde das ehemalige Casino-Gebäude von verschiedenen Vereinen als Versammlungsstätte zwischengenutzt. Das Gebäude musste aufgrund seines sanierungsbedürftigen Zustandes aufgegeben werden und wurde im September 2012 abgerissen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war das Interesse der S.A.G. - Solarstrom AG – ihren Firmensitz vom Gewerbegebiet Haid in Freiburg auf dieses Grundstück unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu verlegen. Nachdem die Firma Insolvenz angemeldet hatte, geriet das Vorhaben ins Stocken. Gemeindeseits wurde an der gewerblichen Nutzung festgehalten, die nun durch ein Hotel gegeben ist.

Planung

  • 14.07.2011 Aufstellungsbeschluss
  • 25.07.2011 Frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung
  • 12.06.2012 Beginn Offenlage
  • 11.07.2012 Ende Offenlage
  • 13.12.2012 Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag
  • 24.01.2013 Behandlung der eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss
  • 21.02.2013 Rechtskraft des Bebauungsplans

Bauzeit

  • Der Abriss des alten Gebäudes hat im September 2012 stattgefunden. Nach Abschluss der Planung sollte ursprünglich im II. Quartal 2013 mit dem Bau des Gesamtkomplexes begonnen werden. Nach schneller Umsetzung der Wohnbebauung konnte der gewerbliche Teil erst mit zeitlicher Verzögerung Ende 2022 realisiert werden.

Weitere Informationen

Bebauungsplan

Letzte Aktualisierung

  • 13. Dezember 2022

Bebauungsplan "Hexentalstraße"

Die Hexentalstraße gehört größtenteils zum sogenannten unbeplanten Innenbereich. Ein Bebauungsplan ist hier nicht vorhanden. Bauvorhaben haben sich lediglich nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einzufügen. Auf dem Grundstück der Gaststätte „Grüner Baum“ wurde im Sommer 2012 ein Bauantrag eingereicht, der den Vorgaben des § 34 BauGB wohl entsprochen hätte, jedoch den Entwicklungszielen der Gemeinde für diesen Bereich zuwider lief. Dementsprechend fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und erließ eine Veränderungssperre. Der Bauherr hat zwischenzeitlich reagiert und seinen Bauantrag reduziert. Der neue Bebauungsplan ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Vorhabenträger

  • Gemeinde Merzhausen

Planung

  • 16.08.2012 Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre           
  • 04.09.2012 Inkraftreten der Veränderungssperre
  • 13.06.2013 Billigung eines Vorentwurfs zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in öffentlicher Sitzung und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 11.07.2013 Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Informationsveranstaltung
  • 18.07.2013 Offenlagebeschluss in öffentlicher Sitzung
  • 12.08.2013 Offenlage des Planentwurfs in der Zeit vom 12.08. 2013 - 11.09. 2013.
  • 17.10.2013 Offenlage Beschluss in öffentlicher Sitzung
  • 17.11.2013 2. Offenlage des Planentwurfs in der Zeit vom 12.11.2013 - 25.11.2013
  • 13.12.2013 Satzungsbeschluss

Bebauungsplan

Zuletzt aktualisiert

  • 3. März 2015

Bebauungsplan "Hexentalstraße Nordost"

Am 29.04.2021 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hexentalstraße Nordost“ gefasst und die gleichnamige Veränderungssperre erlassen.

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und zur Vermeidung von unerwünschten Fehlentwicklungen sollte für den städtebaulich sensiblen Ortseingangsbereich im Norden ein Bebauungsplan aufgestellt werden, dessen Festsetzungen sich an denen des südlich angrenzenden Bebauungsplans „Hexentalstraße-Öleweg“ orientieren.

Im Nachgang des Aufstellungsbeschlusses hat man sich mit den Eigentümern der Grundstücke Hexentalstraße 1 und 3 außerhalb des Bebauungsplanverfahrens über die bauliche Entwicklung der Grundstücke verständigt. Die Bebauung wurde zwischenzeitlich nach § 34 BauGB genehmigt. Mit dem Grundstückseigentümer von Hexentalstraße 1 a haben noch keine Gespräche stattgefunden. Bauwünsche sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Veränderungssperre läuft mit Datum vom 06.05.2024 aus.

Die Grundstücke Hexentalstraße 1 bis 3 sind mittlerweile die einzigen, die an der Hexentalstraße noch nicht überplant sind. Die Grundstücke „Alte Straße 1, 3 und 5“ befinden sich im Bebauungsplangebiet „Ziegelei“ aus dem Jahr 1974. Da diese Grundstücke am Ortseingang städtebauliche gleich zu betrachten sind, sollen sie in das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes „Hexentalstraße Nordost“ aufgenommen werden.

Unter diesen Gesichtspunkten hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.02.2024 beschlossen, den bisherigen Verfahrensbereich um die drei Grundstücke an der Alten Straße zu erweitern und den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen.

Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Verfahren

  • 29.04.2021 Aufstellungsbeschluss und Erlass Veränderungssperre
  • 27.04.2023 Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
  • 05.02.2024 Offenlagebeschluss
  • 04.03.2024 Beginn Offenlage
  • 05.04.2024 Ende Offenlage
  • 16.05.2024 Satzungsbeschluss
  • 14.06.2024 Rechtskraft

Veränderungssperre

Letzte Aktualisierung

  • 12. Juni 2024

Kontakt:

Frau Sabine Grunau
Zimmer 31
Bauamt
Telefonnummer: 0761 40161-54
Faxnummer: 0761 40161-47
E-Mail schreiben

Bebauungsplan "Hexentalstraße-Öleweg"

Nach einer zweiten, eingeschränkten Offenlage, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 den Bebauungsplan „Hexentalstraße-Öleweg“ als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Juli 2020 hat der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt. Gleichzeitig ist damit die gleichnamige Veränderungssperre außer Kraft getreten.

Rechtskräftiger Bebauungsplan

Letzte Aktualisierung:

  • 18. August 2020

Bebauungsplan "Kirchenfeld" 3. Änderung

Das Baugebiet „Kirchenfeld“ ist seit rund 30 Jahren vollständig aufgesiedelt und hat sich trotz der kompakten Bebauung mit flächensparenden Reihenhauszeilen als beliebte Wohnlage am Südosthang etabliert. Das Maß der baulichen Nutzung wird im Baugebiet definiert durch die Geschossflächenzahl. Diese Festsetzung wird durch die bestehende Bebauung weitgehend ausgeschöpft und erscheint am Ortsrand für ein allgemeines Wohngebiet angemessen. Die Höhe der Gebäude wird lediglich durch die Zahl der Vollgeschosse begrenzt. Dies erwies sich inzwischen als unbefriedigende Regelung, da die Gebäude talseitig mit bis zu zwei Sockelgeschossen in Erscheinung treten. Talseitig sind bis zu viergeschossige Fassaden entstanden, während bergseitig stellenweise nur eingeschossige Fassaden über das Gelände hinaus ragen. Diese Diskrepanz liegt in der teilweise starken Hanglage begründet und führt punktuell bereits zu unerwünschten Fassadenhöhen. Der Bebauungsplan wies in einzelnen Baufeldern zusätzliche Attikageschosse aus, wovon bislang jedoch kein Gebrauch gemacht wurde. Diese Festsetzung löste planungsrechtliche Irritationen aus, weil es suggerierte, dass in den anderen Baufeldern ein Attikageschoss unzulässig wäre.

Anlass für die 3. Änderung des Bebauungsplans war ein Bauantrag, der eine Aufstockung eines Bestandsgebäudes vorgesehen hatte. Der Gemeinderat sah in dem bereits sehr stark verdichteten Baugebiet die Gefahr, dass die gewachsene Struktur durch weitere ähnliche Vorhaben verloren geht und ersetzte die nicht mehr zeitgemäße und unbestimmte bisherige Regelung durch eine konkrete Höhenfestsetzung. Gebietskonforme Entwicklungsmöglichkeiten wurden bei dem nahezu vollständig bebautem Gebiet noch in den Reihenendhäusern der Reihenhauszeilen gesehen, die entsprechend bei Einhaltung der Mindestabstände der Landesbauordnung zwar nicht in der Höhe jedoch in der Länge anbauen können. Aufgrund der dichten Bebauung in Merzhausen allgemein und im Kirchenfeld im Besonderen gab der Gemeinderat das Ziel aus, möglichst alle Flachdächer im Ort extensiv zu begrünen. Die Vorteile sind insbesondere der zusätzliche Lebensraum für Pflanzen und Tiere, die Zwischenspeicherung von Regenwasser und Entlastung der Kanalisation, die Verbesserung des Kleinklimas für das Baugebiet sowie die bessere Dämmung des Gebäudes mit einer Verbesserung der Haltbarkeit des Daches durch besseren Schutz der obersten Dachschicht vor UV-Strahlung, Hitze und Kälte. Gerade das Kirchenfeld bietet sich dafür an, den Bebauungsplan an den heutigen Stand der Technik anzupassen, da es hier nur Flachdächer gibt. Es gilt grundsätzlich Bestandsschutz der beinhaltet, dass einfache Reparaturen, die keine neue Baugenehmigung erfordern, nicht die Begrünungspflicht auslösen. Selbst wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, jedoch die Statik im Bestandsgebäude für die Begrünung angepasst werden müsste, greift die Begrünungspflicht nicht.

Der Gemeinderat hat am 22. September 2016 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchenfeld“ als Satzung beschlossen.

Verfahren

  • 25.02.2016 Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre
  • 04.03.2016 Inkrafttreten der Veränderungssperre
  • 14.07.2016 Billigung Planentwurf und Beschluss 1. Offenlage
  • 01.08.2016 Beginn 1. Offenlage
  • 02.09.2016 Ende 1. Offenlage
  • 22.09.2016 Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
  • 30.09.2016 Rechtskraft

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung

  • 17. Oktober 2016

Leitlinien für den Umgang mit Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

In der Gemeinderatssitzung am 16. Juli 2015 wurden die Leitlinien zum Umgang mit Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich beschlossen. Die während der vorangegangenen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen konnten darin zum Teil mit berücksichtigt werden. Anlass für die Leitlinien ist die vom Gemeinderat gesehene Notwendigkeit, auch die Bereiche von Merzhausen geordnet zu entwickeln, in denen kein Bebauungsplan Vorgaben macht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Konflikten oder ungewollten Entwicklungen, weil ohne Bebauungsplan der Bauherr einen großen Gestaltungsspielraum genießt. Verbunden mit den am Wohnungsmarkt zu erzielenden Gewinnen ist eine übermäßige Nachverdichtung eingetreten, die man in Zukunft so nicht weiterführen möchte. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Gestaltungssatzung für den Bereich Heimatstraße-Dorfstraße-Herchersgarten möchte man mit den Leitlinien dem Ortsbild und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung besser Rechnung tragen. Konkret bedeutet dies, dass ein Bauvorhaben, welches den künftigen Leitlinien widerspricht, zu einem Bebauungsplan und einer Veränderungssperre führen kann. Dann muss der Bauantrag diesen verbindlichen Vorgaben angepasst werden. Die Gemeinde wird jedoch versuchen, private Bauinteressen und öffentliche Entwicklungsziele im Vorfeld einvernehmlich zu verhandeln.

Die nun beschlossenen Leitlinien werden ab sofort angewandt und daher bei der Beurteilung der Zulässigkeit künftiger Bauvorhaben im nichtbeplanten Innenbereich zusätzlich mit berücksichtigt. Die Unterlagen hierüber können nachfolgend heruntergeladen werden:

Letzte Aktualisierung:

  • 21. Januar 2021

Bebauungsplan "Ortsmitte" 1. Änderung

Mit dem Bebauungsplan „Ortsmitte“ (rechtskräftig seit 1. Juni 2010) hatte die Gemeinde Merzhausen im zentralen Bereich der Gemeinde eine neue Ortsmitte mit Bürgerhaus und einem Geschäftshaus realisiert. Der Gemeinderat der Gemeinde Merzhausen hat am 28. Januar 2016 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ gefasst. Anlass der 1. Änderung ist die Absicht der Grundstückseigentümer im Bereich der bebauten Flurstücke Nr. 43/3 und 44/3 Neuplanungen vorzunehmen. Um den neueren Erfordernissen im Bereich der beiden Flurstücke gerecht zu werden und um die Neuplanungen mit den städtebaulichen Gegebenheiten aufeinander abzustimmen, soll eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden. Im Zuge dieser Planungsmaßnahmen sollen die Festsetzungen zur Nutzung der Baufelder entlang der Dorfstraße präzisiert und aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere werden die Obergrenzen von Wohneinheiten (WE – siehe zeichnerischer Teil)  und die gewerblichen Nutzungen je Baufenster festgeschrieben. Die Festsetzungen sind aus städtebaulichen Gründen notwendig, um den Charakter der festgesetzten Nutzung „Mischgebiet“ zu sichern und zu stärken. 

Im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen auf dem Grundstück FlSt.Nr. 44/3 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2020 eine erneute (3.) Offenlage beschlossen. Die sich aus der 3. Offenlage ergebenden Änderungen erfordern eine erneute Offenlage. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 4. März 2021 beschlossen. Nach der 4. Offenlage hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. April 2021 den Bebauungsplan „Ortsmitte“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 7. Mai 2021 hat der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt.

Verfahren

  • 28.01.2016 Aufstellung und Offenlagebeschluss
  • 14.03.2016 Beginn 1. Offenlage
  • 13.04.2016 Ende 1. Offenlage
  • 22.09.2016 Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss zur 2. Offenlage
  • 10.10.2016 Beginn 2. Offenlage
  • 11.11.2016 Ende 2. Offenlage
  • 19.01.2017 Abwägung der Stellungnahmen
  • 12.10.2020 Beginn 3. Offenlage
  • 13.11.2020 Ende 3. Offenlage
  • 04.03.2021 Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss zur 4. Offenlage
  • 29.04.2021 Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung:

  • 6. April 2022

Bebauungsplan "Ortsmitte" 2. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Merzhausen hat am 12. Mai 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte“ aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Außerdem wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Anlass der 2. Änderung ist die Absicht der Gemeinde, aus städtebaulichen Gründen die Festsetzungen im Mischgebiet entlang der Dorfstraße besser aufeinander abzustimmen und klarer zu strukturieren. Gleichzeitig besteht die Intention die Eigenschaften eines von Mischnutzung geprägten Gebiets stärker herauszuarbeiten. Insbesondere soll durch die Änderung im Bebauungsplan eine Sicherung der vorhandenen Mischnutzungen von Wohnen und Kleingewerbe gewährleistet und angemessen gefördert werden. Der Ortskern soll in seiner Eigenschaft als Dorfzentrum nachhaltig gestärkt werden und aufgrund dessen, eine gemäßigte Nachverdichtung auf lange Sicht ermöglicht werden.

Im Bereich der bebauten Grundstücke FlSt.Nrn. 44/1 und 44/4 können damit die beabsichtigten Neuplanungen hinsichtlich der Gewerbenutzungen besser auf die von der Gemeinde gewollte städtebauliche Raumbildung und abgestimmt werden. Im Zuge dieser Planungsmaßnahmen sollen außerdem die Festsetzungen zur Nutzung der Baufelder entlang der Dorfstraße präzisiert werden.

Der Änderungsbereich wird begrenzt auf die Grundstücke FlSt.Nrn. 44/1, 44/4, 44 (Teil), 43/1, 43/2 und 43/7.

Verfahren

  • 12.05.2022 Aufstellungsbeschluss
  • 30.05.2002 Beginn Auslegung
  • 01.07.2022 Ende Auslegung
  • 29.09.2022 Satzungsbeschluss

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung

  •  29. November 2022

Bebauungsplan "Ortsmitte Süd"

Die Gemeinde verfolgt mit diesem Bebauungsplan das Ziel, für den zentralen Bereich eine Durchmischung von Wohnen und Gewerbe, attraktive gewerbliche Erdgeschosszonen und einen lebendigen Ortskern zu erhalten. Der Bebauungsplan „Ortsmitte Süd“ soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung einen Beitrag zur Erneuerung der Ortsmitte leisten. Dabei sollen die Möglichkeiten und Grenzen der städtebaulichen Nachverdichtung mit Rücksicht auf eine nachbarschaftliche Verträglichkeit untersucht und festgesetzt werden. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen auch Aspekte eines klimagerechten Städtebaus Berücksichtigung finden.

Zur Sicherung der Planungsziele hat die Gemeinde für den Bereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen. 

In seiner Sitzung am 10. November 2022 hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen, in der Sitzung am 9. März 2023 eine erneute Offenlage. Diese war nur auf Änderungen beschränkt. Sie fand statt vom 3. April 2023 bis 19. April 2023. Am 25. Mai. 2023 hat der Gemeinderat nach erfolgter Abwägung den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Verfahren

  • 17.12.2020   Aufstellungsbeschluss
  • 17.12.2020   Erlass Veränderungssperre
  • 10.11.2022   Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 08.12.2022   Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
  • 09.01.2023   Ende Auslegung
  • 09.03.2023   Beschluss zur erneute öffentlichen Auslegung (2. Offenlage)
  • 03.04.2023   Beginn Auslegung
  • 19.04.2023   Ende Auslegung
  • 25.05.2023   Satzungsbeschluss
  • 16.06.2023   Rechtskraft

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung:

  • 9. August 2023