Grillstelle für Jugendliche
Im Jugendforum 2017/18 wurde das Projekt „Grillstelle für Merzhauser Jugendliche“ realisiert. Wichtig war den Beteiligten, dass die Grillstelle möglichst weit von der Freiburger Stadtgrenze entfernt liegt und die Nutzung ausschließlich auf Merzhauser Kinder, Jugendliche und Kinderbetreuungseinrichtungen beschränkt bleibt. Seitens der Jugendlichen wurde eine Online-Reservierungssystem entwickelt, eine Nutzungsordnung erarbeitet und der Platz in der Nähe des Rückhaltebeckens im Bereich Ehrenmatte in Kooperation mit dem Bauhof hergerichtet.
Hinweise zum Reservierungsverfahren:
a) Registrierung
Für die Reservierung der Grillstelle ist ein Nutzerkonto erforderlich. Dieses kann hier erstellt werden. Nach Angabe der persönlichen Daten wie Name, Adresse und Kontaktdaten sowie eines Passwortes wird der Nutzer dazu aufgefordert, das Rathaus zur Freischaltung unter Vorlage seines Personalausweises aufzusuchen.
b) Anmeldung
Nach Freischaltung können sich die Nutzer jederzeit mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrem Passwort am Reservierungsportal anmelden.
c) Reservierung
Die Reservierung des Grillplatzes bzw. der Zugang zum Schlüsselfach kann tageweise und höchstens fünf Tage im Voraus getätigt werden. Dazu klickt der angemeldete Nutzer auf „Grillplatz reservieren“ und wählt den gewünschten, noch verfügbaren Tag aus. Nach dem Klick auf „Grillplatz verbindlich reservieren“ wird der am betreffenden Tag gültige Zugangscode zum Schlüsselsafe angezeigt.
Bereits getätigte Reservierungen können über die Schaltfläche „Ihre Reservierungen“ angesehen werden.
d) Passwort ändern
Nutzer können über die Schaltfäche „Passwort ändern“ ihr persönliches Passwort ändern. Unter Angabe des aktuellen Passwortes kann ein neues Passwort festgelegt werden, das künftig zur Anmeldung verwendet werden soll.
e) Link zum Reservierungsportal
Schlüsselabholung und -rückgabe
Nach Erhalt des Zugangscodes kann der Schlüssel zur Grillstelle am reservierten Tag aus dem entsprechend markierten Schlüsselsafe rechts vom Eingang des Rathauses entnommen werden. Er ist unmittelbar nach Nutzung und ordnungsgemäßem Hinterlassen der Grillstelle wieder einzuwerfen.