Wahlwerbung
Für Wahlwerbung gelten folgende Bestimmungen:
- Der frühestmögliche Termin zum Anbringen der Wahlwerbung ist sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl.
- Die Wahlwerbeplakate dürfen ein Format von DIN A 0 nicht überschreiten.
- Die Anzahl der Wahlwerbeplakate ist auf zwölf doppelseitige Plakate begrenzt.
- Innerhalb der Gebäude, in denen sich die Wahlräume befinden, sowie im Umkreis von 50 m um die Gebäude herum ist jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten. Dies gilt für die Wahllokale im Rathaus (Friedhofweg 11) und FORUM Merzhausen (Am Marktplatz 4).
- Die Plakate sind direkt nach der Wahl wieder abzuhängen.
- Aufstellungsorte für Großplakate sind nicht vorhanden.