Wahlwerbung: Gemeinde Merzhausen

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Wahlwerbung

Für Wahlwerbung gelten folgende Bestimmungen:

  • Der frühestmögliche Termin zum Anbringen der Wahlwerbung ist sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl.
  • Die Wahlwerbeplakate dürfen ein Format von DIN A 0 nicht überschreiten.
  • Die Anzahl der Wahlwerbeplakate ist auf zwölf doppelseitige Plakate begrenzt.
  • Innerhalb der Gebäude, in denen sich die Wahlräume befinden, sowie im Umkreis von 50 m um die Gebäude herum ist jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten. Dies gilt für die Wahllokale im Rathaus (Friedhofweg 11)  und FORUM Merzhausen (Am Marktplatz 4).
  • Die Plakate sind direkt nach der Wahl wieder abzuhängen.
  • Aufstellungsorte für Großplakate sind nicht vorhanden.