Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.
Hinweis für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Alle Informationen hierzu finden Sie hier.
Briefwahlunterlagen beantragen
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung Merzhausen beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie voraussichtlich dem zwischen dem 17. Januar und 2. Februar 2025 in Ihrem Briefkasten finden, müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht, sofern nicht kommerzielle Expresspostdienste oder der Luftpostversand gewählt werden (welche unter Umständen einen schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können).
Bei der Nutzung des amtlichen Kurierwegs, der auch Auslandsdeutschen zur Verfügung steht, ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@merzhausen.de die Briefwahlunterlagen beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Frau Asal, Telefonnummer: 0761 40161-36 oder Frau Vogel, Telefonnummer: 0761 40161-34.
Bundestagswahl vom 26. September 2021
Wahlergebnis aus Merzhausen
Bei Aufruf der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seite unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Die Wahlergebnisse stehen hier zur Verfügung. Hier (PDF-Dokument, 33,19 KB) können Sie die Ergebnisse der Schnellmeldung als PDF-Datei sehen.
Letzte Aktualisierung:
- 26. September 2021