Aktuelle Projekte
Die Gemeinde Merzhausen informiert Sie über die wichtigsten aktuellen kommunalen Bauvorhaben und Projekte in den Bereichen Bauen und Infrastruktur. Sie erhalten im Regelfall Informationen über Bauherr, Bauzeit, Baukosten und Finanzierung. Des Weiteren stehen alle verfügbaren Anschauungs- und Planungsunterlagen zum Download bereit. Die gesamte Aufgabenerledigung der Gemeinde lässt sich an den Haushaltsplänen ablesen. Alle abgeschlossenen Projekte finden Sie hier. Die abgeschlossenen Bebauungspläne finden Sie hier.
Bauvorhaben Vereinsheim VfR Merzhausen
Neubau Vereinsheim VfR Merzhausen
Seit vielen Jahren ist ein neues Vereinsheim mit modernen und größeren Funktionsräumen für die gewachsene Fußball- und neu gegründete Hockeyabteilung das Ziel. Die ursprüngliche Überlegung mit einem Neubau sowie einem dritten Platz wurde auch aus Kostengründen verworfen. In Abstimmung mit dem Verein wurde das Vorhaben in zwei Projektteile getrennt und vorab 2011 die vorhandenen Plätze als Kunstrasenplätze aufgewertet. Die Funktionsräume werden sich in dem neuen Vereinsheim mehr als verdoppeln. Ebenso soll eine größere Gastronomie eingerichtet werden, die künftig nicht mehr direkt vom Verein verpachtet wird. Das Raumprogramm und die Finanzierung wurden zwischen der Gemeinde Merzhausen und dem VfR Merzhausen intensiv abgestimmt. Darüber hinaus wurde im Herbst 2016 der entsprechende Bebauungsplan „Sportzentrum Hexental“ neu aufgestellt.
Die Realisierung hat sich durch weitere Planungsschritte und Anpassungen zusehends konkretisiert. So beinhaltet das Projekt nun Raum für die Geschäftsstelle und einen Gymnastikraum sowie einen zweiten Beachplatz. Die ersten beiden Ergänzungen sorgen für Entlastung der angespannten Raumsituation im Rathaus und sind auch ökologisch sinnvoll, da ohne weitere Bodenversiegelung diese Räume im OG über den Funktionsräumen des EGs geschaffen werden können. Die Realisierung des Beachplatzes bietet sich im Zuge der umfassenden Bauarbeiten an und wäre langfristig nur umständlicher und damit teurer zu realisieren. Weiter wurden die Baukosten konkretisiert und an einen zeitgemäßen Standard angepasst. Die Kostenverteilung basiert weiter auf dem Grundsatzbeschluss von 2016.
Bauherr
- VfR Merzhausen
Baubeginn
Mit Datum vom 9. Mai 2018 wurde der Neubau des VfR-Vereinsheims genehmigt.
Im September 2019 wurde eine Änderung des Bauvorhabens beantragt. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung in folgenden Bereichen:
- Erweiterung/Verschiebung Grundriss OG
- Neubau Volleyballfeld, Tribünen, Kinderfußball-/spielplatz
Die Baugenehmigung hierfür wurde im August 2020 erteilt. Im Herbst 2020 konnten dann die Erdbauarbeiten starten. Die Rohbauarbeiten wurden mit der Grundsteinlegung am 30. April 2021 begonnen. Das Richtfest fand am 13. November 2021 statt.
Baukosten
- 3.527.879 Euro - Kostenberechnung (Stand: Juli 2020)
Förderung
- 2.055.713 Euro - Gemeinde Merzhausen
- 230.000 Euro - Badischer Sportbund (höhere Förderung in Aussicht gestellt)
- 35.000 Euro - Private Spende für Sauna
Verfahren Bebauungsplan "Sportzentrum Hexental"
- 21.04.2016 Aufstellungsbeschluss
- 10.05.2016 Informationsveranstaltung
- 14.07.2016 Billigung Planentwurf und Beschluss zur 1. Offenlage
- 01.08.2016 Beginn 1. Offenlage
- 02.09.2016 Ende 1. Offenlage
- 20.10.2016 Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
- 28.10.2016 Rechtskraft
Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan
- Bebauungsplan "Sportzentrum Hexental" (PDF-Dokument, 8,44 MB)
- Schallgutachten (PDF-Dokument, 4,12 MB)
- Umweltbericht (PDF-Dokument, 13,4 MB)
Pläne
Letzte Aktualisierung
- 13. November 2021
Kontakt:
Frau Sabine Grunau
Bauamt
Zimmer 31
Telefonnummer: 0761 40161-54
Faxnummer: 0761 40161-47
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Bebauungsplan „Sachsenheimer Areal“
Die Gemeinde Merzhausen befindet sich im Übergangsbereich zum Stadtgebiet Freiburg. Mit der direkten Stadtrandlage ist die Gemeinde mit einer hohen Wohnraumnachfrage konfrontiert. Auf dem Grundstück „In den Sauermatten 6 a“ befindet sich ein baufälliges eingeschossiges Gebäude im Eigentum der Gemeinde. Im Jahr 2015 wurde dafür bereits das Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung einer Neunutzung begonnen, aufgrund verschiedener Entwicklungen jedoch nicht weitergeführt. Inzwischen liegt eine neue Planung für das Grundstück vor, die die Gemeinde weiterverfolgen möchte, weshalb das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird. Auf der Fläche sollen innerhalb von einem Gebäude verschiedene Nutzungen untergebracht werden: von gewerblichen Nutzungen, über preiswertem Wohnen, bis hin zu sozialen Einrichtungen und Seniorenwohnen. Die Wohnungen sollen gemäß der aktuellen politischen Situation für sozial geförderte Wohnnutzungen vorgesehen werden. Temporär auch für die Flüchtlingsunterbringung, zur Vermeidung einer Containeranlage am südlichen Ortseingang.
Verfahren
24.09.2015 Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss
19.10.2015 Beginn 1. Offenlage
18.11.2015 Ende 1. Offenlage
15.02.2024 Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss zur 2. Offenlage
04.03.2024 Beginn 2. Offenlage
05.03.2024 Ende 2. Offenlage
Verfahrensunterlagen
- Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und 1. Offenlage (PDF-Dokument, 439,58 KB)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Satzung (PDF-Dokument, 87,88 KB)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 780,95 KB)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Textlicher Teil (PDF-Dokument, 49,81 KB)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Begründung (PDF-Dokument, 3,32 MB)
- Bebauungsplan Sachsenheimer-Areal Stellungnahme Hochwassersituation (PDF-Dokument, 254,41 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung 2. Offenlage (PDF-Dokument, 459,96 KB)
- Bebauungsplanentwurf 2. Offenlage (PDF-Dokument, 5,25 MB)
Letzte Aktualisierung
- 29. Februar 2024
Kontakt
Frau Sabine Grunau
Zimmer 31
Bauamt
Telefonnummer: 0761 40161-54
Faxnummer: 0761 40161-47
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Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Spätestens ab 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal vier Wochen - auch in den Ferien gelten. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch in Horten, in Betreuungsangeboten unter gesetzlicher Aufsicht sowie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Am 24. November 2022 fand für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Au und Merzhausen eine Informationsveranstaltung bezüglich der Ganztagsschule in Baden-Württemberg statt. Hier wurden die verschiedenen, möglichen Konzepte vorgestellt und der derzeitigen Betreuungsform gegenübergestellt.
Über die zukünftige Form der Ganztagsbetreuung entscheiden die zuständigen Gremien. Diese sind die Schulkonferenz und der Gemeinderat.
Letzte Aktualisierung:
- 6. Dezember 2022
Kontakt:
Frau Laura Vincke
Zimmer 28a
Telefonnummer: 0761 40161-61
Faxnummer: 0761 40161-47
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Hochwasserschutz - Ausbau Dorfbach BA II
Hochwasserschutzkonzept Hexental
Das Hochwasserschutzkonzept Hexental hat das Ziel, einen zeitgemäßen Hochwasserschutz bis spätestens 2017 zu realisieren. Die Bevölkerung soll von Hochwasserereignissen, die statistisch alle hundert Jahre vorkommen (HQ100) geschützt und an die unterliegende Stadt Freiburg lediglich die Menge von 9 m3/s bei einem 50jährlichen Hochwasserscheitel abgegeben werden. Um dies zu erreichen, sind Rückhaltemaßnahmen sowie ein Gewässerausbau in Merzhausen notwendig. Die Hochwasserschutzmaßnahmen müssen bis Ende 2017 aus zuschussrechtlichen Gründen realisiert werden. Die beteiligten Gemeinden dieses Hochwasserschutzkonzeptes sind die Gemeinden Au, Horben, Merzhausen und Wittnau.
Ausbau Unterer Reichenbach Bauabschnitt II
Dieser Abschnitt beginnt nach den Kleingärten und endet bei der Brücke des Anwesens "ehemaliges Sütterlin Autohaus".
Weitere Informationen
Planfeststellungsverfahren
- Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 182,74 KB)
- Erläuterungsbericht (PDF-Dokument, 6,29 MB)
- Kostenberechnung (PDF-Dokument, 211,19 KB)
- Zeitplan (PDF-Dokument, 122,46 KB)
- HEC-RAS Berechnungen (PDF-Dokument, 71,54 KB)
- Pläne (PDF-Dokument, 4,09 MB)
- Erläuterungsbericht Neubau Brücke Sauermatten (PDF-Dokument, 1,76 MB)
- Kostenberechnung Neubau Brücke Sauermatten (PDF-Dokument, 347,29 KB)
- Plan Erneuerung Brücke Sauermatten (PDF-Dokument, 454,35 KB)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (PDF-Dokument, 5,64 MB)
- Geotechnischer Bericht Brücke Sauermatten (PDF-Dokument, 933,58 KB)
- Geotechnischer Bericht Hexentalstraße 4 (PDF-Dokument, 3,92 MB)
- Untersuchung Steinkrebsvorkommen (PDF-Dokument, 478,27 KB)
Planfeststellungsbeschluss
Bauherr
- Verwaltungsgemeinschaft Hexental
Kosten
- 1.278.000 Euro geschätzte Baukosten
Finanzierung
- 784.000 Euro Landeszuschuss nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft
- 494.000 Euro Verwaltungsgemeinschaft Hexental
Bisherige Sitzungen
- 06.10.2016 Technischer Ausschuss
- 20.10.2016 Gemeinderat
- 08.12.2016 Verbandsversammlung VG Hexental
- 24.03.2022 Verbandsversammlung VG Hexental
- 19.01.2023 Gemeinderat
Verfahrensstand
- Beginn der Arbeiten im Gewässerbett seit Mai 2023.
Letzte Aktualisierung
- 5. Dezember 2023
Kontakt:
Frau Marion Grot
Bauamt und Zweckverband Wasserversorgung Hexental
Zimmer 33
Telefonnummer: 0761 40161-56
Faxnummer: 0761 40161-47
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In den Sauermatten 6a
Grundstück "In den Sauermatten 6a" wird entwickelt, Gewerbe und günstiger Wohnraum gewünscht
Auf dem Grundstück "In den Sauermatten 6a" befindet sich ein baufälliges eingeschossiges Gebäude im Eigentum der Gemeinde. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das Grundstück zu entwickeln. Dabei stehen die Erlöse aus dem Grundstücksgeschäft nicht im Vordergrund. Vielmehr möchte man dort Nutzungen, die es in Merzhausen schwer haben, wie etwa Gewerbeflächen und günstigen Wohnraum. Aber auch kulturelle, soziale oder Pflegeeinrichtungen sind dort vorstellbar. Baulich orientiert man sich an der Umgebungsbebauung.
Mögliche Gestaltung laut Bebauungsplanentwurf
Zum Erbbaurecht
Das Grundstück wird nicht verkauft, sondern ein Erbbaurecht bestellt. Das Erbbaurecht bemisst sich nach den aktuellen Bodenrichtwerten der künftigen Nutzung (derzeit: Mischflächen mit 430 Euro/qm zu 5 % bei jeweils 50 Euro/qm Erschließungskosten). Für bestimmte Nutzungen wird ein 20prozentiger Nachlass auf den Erbbauzins eingeräumt, sofern diese überwiegen.
Zur Nutzung und zur Bebauung
Alle Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen
- Lageplan (PDF-Dokument, 92,32 KB)
- Schema/Schnitt (PDF-Dokument, 56,21 KB)
- Beratungsvorlage Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" (PDF-Dokument, 111,96 KB)
Letzte Aktualisierung
- 4. März 2024
Sanierung Landesstraße 122 (Ortsdurchfahrt)
Baubeginn:
- 27. Februar 2023
Pressemitteilungen:
Stand: 18.03.2025
Bauzeit:
- ca. 3 Jahre
Planungsunterlagen
- Übersichtsplan (PDF-Dokument, 284,95 KB)
- Regelquerschnitt (PDF-Dokument, 744,23 KB)
- Planung der Bauabschnitte (PDF-Dokument, 6,12 MB)
Letzte Aktualisierung:
- 18. März 2025
Kontakt:
Herr Bernd Schmid
Zimmer 22
Bauamtsleiter
Telefonnummer: 0761 40161-64
Faxnummer: 0761 40161-47
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Umweltschutzagenda
Umweltschutzagenda
Letzte Aktualisierung:
- 7. Januar 2020
Kontakt:
Frau Sophia Heinelt
Bauamt
Zimmer 30
Telefonnummer: 0761 40161-31
Faxnummer: 0761 40161-47
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