Aktuelle Projekte: Gemeinde Merzhausen

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Aktuelle Projekte

Die Gemeinde Merzhausen informiert Sie über die wichtigsten aktuellen kommunalen Bauvorhaben und Projekte in den Bereichen Bauen und Infrastruktur. Sie erhalten im Regelfall Informationen über Bauherr, Bauzeit, Baukosten und Finanzierung. Des Weiteren stehen alle verfügbaren Anschauungs- und Planungsunterlagen zum Download bereit. Die gesamte Aufgabenerledigung der Gemeinde lässt sich an den Haushaltsplänen ablesen. Alle abgeschlossenen Projekte finden Sie hier. Die abgeschlossenen Bebauungspläne finden Sie hier.

Bauvorhaben Vereinsheim VfR Merzhausen

Neubau Vereinsheim VfR Merzhausen

Seit vielen Jahren ist ein neues Vereinsheim mit modernen und größeren Funktionsräumen für die gewachsene Fußball- und neu gegründete Hockeyabteilung das Ziel. Die ursprüngliche Überlegung mit einem Neubau sowie einem dritten Platz wurde auch aus Kostengründen verworfen. In Abstimmung mit  dem Verein wurde das Vorhaben in zwei Projektteile getrennt und vorab 2011 die vorhandenen Plätze als Kunstrasenplätze aufgewertet. Die Funktionsräume werden sich in dem neuen Vereinsheim mehr als verdoppeln. Ebenso soll eine größere Gastronomie eingerichtet werden, die künftig nicht mehr direkt vom Verein verpachtet wird. Das Raumprogramm und die Finanzierung wurden zwischen der Gemeinde Merzhausen und dem VfR Merzhausen intensiv abgestimmt. Darüber hinaus wurde im Herbst 2016 der entsprechende Bebauungsplan „Sportzentrum Hexental“ neu aufgestellt.

Die Realisierung hat sich durch weitere Planungsschritte und Anpassungen zusehends konkretisiert. So beinhaltet das Projekt nun Raum für die Geschäftsstelle und einen Gymnastikraum sowie einen zweiten Beachplatz. Die ersten beiden Ergänzungen sorgen für Entlastung der angespannten Raumsituation im Rathaus und sind auch ökologisch sinnvoll, da ohne weitere Bodenversiegelung diese Räume im OG über den Funktionsräumen des EGs geschaffen werden können. Die Realisierung des Beachplatzes bietet sich im Zuge der umfassenden Bauarbeiten an und wäre langfristig nur umständlicher und damit teurer zu realisieren. Weiter wurden die Baukosten konkretisiert und an einen zeitgemäßen Standard angepasst. Die Kostenverteilung basiert weiter auf dem Grundsatzbeschluss von 2016.

Bauherr

  • VfR Merzhausen

Baubeginn

Mit Datum vom 9. Mai 2018 wurde der Neubau des VfR-Vereinsheims genehmigt.
Im September 2019 wurde eine Änderung des Bauvorhabens beantragt. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung in folgenden Bereichen:

  •  Erweiterung/Verschiebung Grundriss OG
  • Neubau Volleyballfeld, Tribünen, Kinderfußball-/spielplatz

 Die Baugenehmigung hierfür wurde im August 2020 erteilt. Im Herbst 2020 konnten dann die Erdbauarbeiten starten. Die Rohbauarbeiten wurden mit der Grundsteinlegung am 30. April 2021 begonnen. Das Richtfest fand am 13. November 2021 statt.

Baukosten

  • 3.527.879 Euro - Kostenberechnung (Stand: Juli 2020)

Förderung

  • 2.055.713 Euro - Gemeinde Merzhausen
  • 230.000 Euro - Badischer Sportbund (höhere Förderung in Aussicht gestellt)
  • 35.000 Euro - Private Spende für Sauna

Verfahren Bebauungsplan "Sportzentrum Hexental"

  • 21.04.2016 Aufstellungsbeschluss
  • 10.05.2016 Informationsveranstaltung
  • 14.07.2016 Billigung Planentwurf und Beschluss zur 1. Offenlage
  • 01.08.2016 Beginn 1. Offenlage
  • 02.09.2016 Ende 1. Offenlage
  • 20.10.2016 Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
  • 28.10.2016 Rechtskraft

Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan

Pläne

Letzte Aktualisierung

  • 13. November 2021

Kontakt:

Frau Sabine Grunau
Bauamt
Zimmer 31
Telefonnummer: 0761 40161-54
Faxnummer: 0761 40161-47
E-Mail schreiben

Bebauungsplan "Sauermatte Nordwest"

Die Gemeinde ist bestrebt, den Gewerbebesatz in Merzhausen zu erhalten und zu entwickeln. Innerhalb der Gemarkung stehen für die gewerbliche Entwicklung jedoch keine geeigneten Freiflächen mehr zur Verfügung. Dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden folgend werden in Merzhausen Maßnahmen der Innenentwicklung wie die Wiedernutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung vorrangig verfolgt. Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeinde bestehende Gewerbegebiete stärken, an aktuelle Bedürfnisse anpassen und unter zeitgemäßen Aspekten neu ordnen.

Das Gewerbegebiet Sauermatte wurde auf der Grundlage des Bebauungsplans „Sauermatte“ aus dem Jahr 1972 entwickelt. Das Gebiet ist bereits vollständig aufgesiedelt und zeichnet sich durch eine konfliktbehaftete Gemengelage aus Wohnnutzungen und Gewerbebetrieben sowie sozialen bzw. kulturellen Nutzungen aus. Ziel der neuen Planung ist es, den Gewerbebesatz in Merzhausen zu erhalten und zu entwickeln. Hierfür soll das Plangebiet an aktuelle Bedürfnisse angepasst und unter zeitgemäßen Aspekten neu geordnet werden. Aufgrund der bestehenden Wohnlagen im Gebiet sind die gewerblichen Tätigkeiten und Entwicklungen im Gebiet eingeschränkt. Das Gebiet soll zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung und Verringerung der Nutzungskonflikte überplant werden. Unabhängig davon sollen aufgrund der vorhandenen gewerblichen Ausstattung der Gemeinde die gewerblichen Nutzungen erhalten, gesichert und ausgebaut werden sowie eine zeitgemäße Nachverdichtung erfolgen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Ausweisung urbaner Gebiete werden keine neuen Lärmkonflikte hervorgerufen. Infolge der Entwicklung im Gebiet mit einer Zunahme der Wohnnutzung entspricht der Gebietstyp im Plangebiet aktuell einer durchmischten Nutzung. Bereits heute gelten deshalb abseits der GE-Festsetzungen für die Betriebe Rücksichtnahmepflichten gegenüber der schutzbedürftigen Nachbarschaft auf dem Schutzniveau eines durchmischten Gebiets. Durch eine Ausweisung urbaner Gebiete (MU), wie sie im aktuellen Bebauungsplanentwurf vorgesehen ist, erfolgt keine Erhöhung des Schutzniveaus im Gebiet.

Angesichts der erforderlichen Konfliktbewältigung im Rahmen der vorhandenen komplexen Gemengelage, diverser Abstimmungen mit betroffenen Gewerbebetrieben sowie der umfangreichen gutachterlichen Untersuchungen hat sich das Bauleitplanverfahren daher als besonders aufwändig und zeitintensiv herausgestellt. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Februar 2024 die zweite Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr (bis 11. März 2025) beschlossen. Außerdem wurde die Offenlage des Planentwurfs beschlossen. Diese hat zunächst am 17.06.2024 begonnen. Aufgrund eines Fehlers in der Online-Version des Bebauungsplanentwurfs wird die Offenlage erneut durchgeführt.

Verfahren

  • 04.03.2021      Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,Erlass Veränderungssperre
  • 22.03.2021      Beginn frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 23.04.2021      Ende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 09.03.2023      Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
  • 15.02.2024      Beschluss zur erneuten Verlängerung der Veränderungssperre
  • 16.05.2024      Beschluss zur Offenlage
  • 17.06.2024      Beginn Offenlage
  • 19.07.2024      Ende Offenlage
  • 15.07.2024    Erneuter Beginn Offenlage
  • 23.08.2024    Ende Offenlage

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung

  • 12. Juli 2024

Kontakt:

Frau Sabine Grunau
Bauamt
Zimmer 31
Telefonnummer: 0761 40161-54
Faxnummer: 0761 40161-47
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Bebauungsplan „Sachsenheimer Areal“

Die Gemeinde Merzhausen befindet sich im Übergangsbereich zum Stadtgebiet Freiburg. Mit der direkten Stadtrandlage ist die Gemeinde mit einer hohen Wohnraumnachfrage konfrontiert. Auf dem Grundstück „In den Sauermatten 6 a“ befindet sich ein baufälliges eingeschossiges Gebäude im Eigentum der Gemeinde. Im Jahr 2015 wurde dafür bereits das Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung einer Neunutzung begonnen, aufgrund verschiedener Entwicklungen jedoch nicht weitergeführt. Inzwischen liegt eine neue Planung für das Grundstück vor, die die Gemeinde weiterverfolgen möchte, weshalb das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird. Auf der Fläche sollen innerhalb von einem Gebäude verschiedene Nutzungen untergebracht werden: von gewerblichen Nutzungen, über preiswertem Wohnen, bis hin zu sozialen Einrichtungen und Seniorenwohnen. Die Wohnungen sollen gemäß der aktuellen politischen Situation für sozial geförderte Wohnnutzungen vorgesehen werden. Temporär auch für die Flüchtlingsunterbringung, zur Vermeidung einer Containeranlage am südlichen Ortseingang.

Verfahren

24.09.2015    Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss
19.10.2015    Beginn 1. Offenlage
18.11.2015    Ende 1. Offenlage
15.02.2024    Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss zur 2. Offenlage
04.03.2024    Beginn 2. Offenlage
05.03.2024    Ende 2. Offenlage

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung

  • 29. Februar 2024

Kontakt

Frau Sabine Grunau
Zimmer 31
Bauamt
Telefonnummer: 0761 40161-54
Faxnummer: 0761 40161-47
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Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Spätestens ab 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal vier Wochen - auch in den Ferien gelten. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch in Horten, in Betreuungsangeboten unter gesetzlicher Aufsicht sowie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Am 24. November 2022 fand für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Au und Merzhausen eine Informationsveranstaltung bezüglich der Ganztagsschule in Baden-Württemberg statt. Hier wurden die verschiedenen, möglichen Konzepte vorgestellt und der derzeitigen Betreuungsform gegenübergestellt.

Über die zukünftige Form der Ganztagsbetreuung entscheiden die zuständigen Gremien. Diese sind die Schulkonferenz und der Gemeinderat.

Letzte Aktualisierung:

  • 6. Dezember 2022

Kontakt:
Frau Laura Vincke
Zimmer 28a
Telefonnummer: 0761 40161-61
Faxnummer: 0761 40161-47
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Hochwasserschutz - Ausbau Dorfbach BA II

Hochwasserschutzkonzept Hexental

Das Hochwasserschutzkonzept Hexental hat das Ziel, einen zeitgemäßen Hochwasserschutz bis spätestens 2017 zu realisieren. Die Bevölkerung soll von Hochwasserereignissen, die statistisch alle hundert Jahre vorkommen (HQ100) geschützt und an die unterliegende Stadt Freiburg lediglich die Menge von 9 m3/s bei einem 50jährlichen Hochwasserscheitel abgegeben werden. Um dies zu erreichen, sind Rückhaltemaßnahmen sowie ein Gewässerausbau in Merzhausen notwendig. Die Hochwasserschutzmaßnahmen müssen bis Ende 2017 aus zuschussrechtlichen Gründen realisiert werden. Die beteiligten Gemeinden dieses Hochwasserschutzkonzeptes sind die Gemeinden Au, Horben, Merzhausen und Wittnau.

Ausbau Unterer Reichenbach Bauabschnitt II
 
Dieser Abschnitt beginnt nach den Kleingärten und endet bei der Brücke des Anwesens "ehemaliges Sütterlin Autohaus".

Weitere Informationen

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsbeschluss

Bauherr

  • Verwaltungsgemeinschaft Hexental

Kosten

  • 1.278.000 Euro geschätzte Baukosten

Finanzierung

  • 784.000 Euro Landeszuschuss nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft
  • 494.000 Euro Verwaltungsgemeinschaft Hexental

Bisherige Sitzungen

  • 06.10.2016 Technischer Ausschuss
  • 20.10.2016 Gemeinderat
  • 08.12.2016 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 24.03.2022 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 19.01.2023 Gemeinderat

Verfahrensstand

  • Beginn der Arbeiten im Gewässerbett seit Mai 2023.

Letzte Aktualisierung

  • 5. Dezember 2023

Kontakt:

Frau Marion Grot
Bauamt und Zweckverband Wasserversorgung Hexental
Zimmer 33
Telefonnummer: 0761 40161-56
Faxnummer: 0761 40161-47
E-Mail schreiben

In den Sauermatten 6a

Grundstück "In den Sauermatten 6a" wird entwickelt, Gewerbe und günstiger Wohnraum gewünscht

Auf dem Grundstück "In den Sauermatten 6a" befindet sich ein baufälliges eingeschossiges Gebäude im Eigentum der Gemeinde. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das Grundstück zu entwickeln. Dabei stehen die Erlöse aus dem Grundstücksgeschäft nicht im Vordergrund. Vielmehr möchte man dort Nutzungen, die es in Merzhausen schwer haben, wie etwa Gewerbeflächen und günstigen Wohnraum. Aber auch kulturelle, soziale oder Pflegeeinrichtungen sind dort vorstellbar. Baulich orientiert man sich an der Umgebungsbebauung.

Mögliche Gestaltung laut Bebauungsplanentwurf

Zum Erbbaurecht

Das Grundstück wird nicht verkauft, sondern ein Erbbaurecht bestellt. Das Erbbaurecht bemisst sich nach den aktuellen Bodenrichtwerten der künftigen Nutzung (derzeit: Mischflächen mit 430 Euro/qm zu 5 % bei jeweils 50 Euro/qm Erschließungskosten). Für bestimmte Nutzungen wird ein 20prozentiger Nachlass auf den Erbbauzins eingeräumt, sofern diese überwiegen.

Zur Nutzung und zur Bebauung

Alle Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung

  • 4. März 2024

Sanierung Landesstraße 122 (Ortsdurchfahrt)

Umweltschutzagenda

Umweltschutzagenda

Letzte Aktualisierung:

  • 7. Januar 2020

Kontakt:

Frau Sophia Heinelt
Bauamt
Zimmer 30
Telefonnummer: 0761 40161-31
Faxnummer: 0761 40161-47
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