Aktuelle Projekte
Die Gemeinde Merzhausen informiert Sie über die wichtigsten aktuellen kommunalen Bauvorhaben und Projekte in den Bereichen Bauen und Infrastruktur. Sie erhalten im Regelfall Informationen über Bauherr, Bauzeit, Baukosten und Finanzierung. Des Weiteren stehen alle verfügbaren Anschauungs- und Planungsunterlagen zum Download bereit. Die gesamte Aufgabenerledigung der Gemeinde lässt sich an den Haushaltsplänen ablesen. Alle abgeschlossenen Projekte finden Sie hier. Die abgeschlossenen Bebauungspläne finden Sie hier.
Bauvorhaben Vereinsheim VfR Merzhausen
Neubau Vereinsheim VfR Merzhausen
Seit vielen Jahren ist ein neues Vereinsheim mit modernen und größeren Funktionsräumen für die gewachsene Fußball- und neu gegründete Hockeyabteilung das Ziel. Die ursprüngliche Überlegung mit einem Neubau sowie einem dritten Platz wurde auch aus Kostengründen verworfen. In Abstimmung mit dem Verein wurde das Vorhaben in zwei Projektteile getrennt und vorab 2011 die vorhandenen Plätze als Kunstrasenplätze aufgewertet. Die Funktionsräume werden sich in dem neuen Vereinsheim mehr als verdoppeln. Ebenso soll eine größere Gastronomie eingerichtet werden, die künftig nicht mehr direkt vom Verein verpachtet wird. Das Raumprogramm und die Finanzierung wurden zwischen der Gemeinde Merzhausen und dem VfR Merzhausen intensiv abgestimmt. Darüber hinaus wurde im Herbst 2016 der entsprechende Bebauungsplan „Sportzentrum Hexental“ neu aufgestellt.
Die Realisierung hat sich durch weitere Planungsschritte und Anpassungen zusehends konkretisiert. So beinhaltet das Projekt nun Raum für die Geschäftsstelle und einen Gymnastikraum sowie einen zweiten Beachplatz. Die ersten beiden Ergänzungen sorgen für Entlastung der angespannten Raumsituation im Rathaus und sind auch ökologisch sinnvoll, da ohne weitere Bodenversiegelung diese Räume im OG über den Funktionsräumen des EGs geschaffen werden können. Die Realisierung des Beachplatzes bietet sich im Zuge der umfassenden Bauarbeiten an und wäre langfristig nur umständlicher und damit teurer zu realisieren. Weiter wurden die Baukosten konkretisiert und an einen zeitgemäßen Standard angepasst. Die Kostenverteilung basiert weiter auf dem Grundsatzbeschluss von 2016.
Bauherr
- VfR Merzhausen
Baubeginn
Mit Datum vom 9. Mai 2018 wurde der Neubau des VfR-Vereinsheims genehmigt.
Im September 2019 wurde eine Änderung des Bauvorhabens beantragt. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung in folgenden Bereichen:
- Erweiterung/Verschiebung Grundriss OG
- Neubau Volleyballfeld, Tribünen, Kinderfußball-/spielplatz
Die Baugenehmigung hierfür wurde im August 2020 erteilt. Im Herbst 2020 konnten dann die Erdbauarbeiten starten. Die Rohbauarbeiten wurden mit der Grundsteinlegung am 30. April 2021 begonnen. Das Richtfest fand am 13. November 2021 statt.
Baukosten
- 3.527.879 Euro - Kostenberechnung (Stand: Juli 2020)
Förderung
- 2.055.713 Euro - Gemeinde Merzhausen
- 230.000 Euro - Badischer Sportbund (höhere Förderung in Aussicht gestellt)
- 35.000 Euro - Private Spende für Sauna
Verfahren Bebauungsplan "Sportzentrum Hexental"
- 21.04.2016 Aufstellungsbeschluss
- 10.05.2016 Informationsveranstaltung
- 14.07.2016 Billigung Planentwurf und Beschluss zur 1. Offenlage
- 01.08.2016 Beginn 1. Offenlage
- 02.09.2016 Ende 1. Offenlage
- 20.10.2016 Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
- 28.10.2016 Rechtskraft
Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan
- Bebauungsplan "Sportzentrum Hexental" (PDF-Datei)
- Schallgutachten (PDF-Datei)
- Umweltbericht (PDF-Datei)
Pläne
Letzte Aktualisierung
- 13. November 2021
Kontakt:
Frau Sabine Grunau
Bauamt
Zimmer 31
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Faxnummer: 0761 40161-47
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Bebauungsplan "Hexentalstraße Nordost"
Die Grundstücke Hexentalstraße 1, 1a und 3 befinden sich in städtebaulich exponierter Lage am nördlichen Ortseingang der Gemeinde Merzhausen. Derzeit sind auf diesen Grundstücken drei Wohngebäude vorhanden, deren Wohnungen vermietet sind. Die Grundstücke sind bislang nicht mit einem Bebauungsplan überplant, sondern befinden sich derzeit im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Eigentümer planen seit geraumer Zeit eine intensivere Nutzung ihrer Grundstücke.
Auf der Grundlage von § 34 BauGB haben die Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage für ein Bauvorhaben eingereicht, das den Zielen der Gemeinde nur teilweise entspricht. Daher erkennt die Gemeinde die Erforderlichkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hexentalstraße Nordost“ verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:
Die Gemeinde Merzhausen möchte die städtebauliche Entwicklung innerhalb ihrer Gemarkung steuern und städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenwirken.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung soll für den städtebaulich sensiblen Ortseingangsbereich im Norden ein Bebauungsplan aufgestellt werden, dessen Festsetzungen sich an den Festsetzungen des südlich angrenzenden Bebauungsplans „Hexentalstraße-Öleweg“ orientieren. Hierzu sind insbesondere folgende Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung vorgesehen:
- Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung soll ein Mischgebiet (MI) festgesetzt werden.
Zur Belebung des öffentlichen Raumes sollen die Erdgeschosse sowie vorzugsweise auch die 1. Obergeschosse ausschließlich gewerblichen Nutzungen vorbehalten bleiben.
- Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung soll die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf drei Vollgeschosse und ein zusätzliches Attikageschoss begrenzt werden.
- Ferner soll in dem Bebauungsplan eine Freihaltetrasse für die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie nach Merzhausen festgesetzt werden sowie im Bereich der Grundstücke Hexentalstraße 1, 1a und 3 die Fläche für eine zukünftige Straßenbahnhaltestelle, die nach der bisherigen Vorplanung der VAG an dieser Stelle eingerichtet werden soll.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,45 ha und ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Planausschnitt.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung i.S.v. § 2 Abs. 4 BauGB nach § 13a BauGB aufgestellt werden. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB findet Anwendung. Die Umweltbelange werden in einem Umweltbeitrag zusammengefasst und gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB berücksichtigt.
Da der Gemeinde innerhalb des Geltungsbereichs bereits eine Bauvoranfrage vorliegt, die den Zielen der Bebauungsplanaufstellung nicht vollständig entspricht, ist es erforderlich, zur Sicherung der gemeindlichen Planung eine Veränderungssperre zu erlassen.
Verfahren
- 29.04.2021 Aufstellungsbeschluss und Erlass Veränderungssperre
- 27.04.2023 Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
Veränderungssperre
- Veränderungssperre "Hexentalstraße Nordost" (PDF-Datei)
- Öffentliche Bekanntmachung Verlängerung Veränderungssperre (PDF-Datei)
- Verlängerung Veränderungssperre (PDF-Datei)
Letzte Aktualisierung
- 10. Mai 2023
Kontakt:
Frau Sabine Grunau
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Bebauungsplan "Ortsmitte Süd"
Die Gemeinde verfolgt mit diesem Bebauungsplan das Ziel, für den zentralen Bereich eine Durchmischung von Wohnen und Gewerbe, attraktive gewerbliche Erdgeschosszonen und einen lebendigen Ortskern zu erhalten. Der Bebauungsplan „Ortsmitte Süd“ soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung einen Beitrag zur Erneuerung der Ortsmitte leisten. Dabei sollen die Möglichkeiten und Grenzen der städtebaulichen Nachverdichtung mit Rücksicht auf eine nachbarschaftliche Verträglichkeit untersucht und festgesetzt werden. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen auch Aspekte eines klimagerechten Städtebaus Berücksichtigung finden.
Zur Sicherung der Planungsziele hat die Gemeinde für den Bereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.
Verfahren
- 17.12.2020 Aufstellungsbeschluss
- 17.12.2020 Erlass Veränderungssperre
- 10.11.2022 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- 08.12.2022 Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
- 09.01.2023 Ende Auslegung
- 09.03.2023 Beschluss zur erneute öffentlichen Auslegung (2. Offenlage)
- 03.04.2023 Beginn Auslegung
Verfahrensunterlagen
- Veränderungssperre Ortsmitte Süd (PDF-Datei)
- Öffentliche Bekanntmachung öffentliche Auslegung (PDF-Datei)
- Bebauungsplanentwurf Offenlage (PDF-Datei)
- Verlängerung der Veränderungssperre Ortsmitte Süd (PDF-Datei)
- Öffentliche Bekanntmachung erneute öffentliche Auslegung (PDF-Datei)
- Bebauungsplanentwurf 2. Offenlage (PDF-Datei)
Letzte Aktualisierung:
- 27. März 2023
Kontakt:
Frau Sabine Grunau
Bauamt
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Bebauungsplan "Sauermatte-Nordwest"
Die Gemeinde ist bestrebt, den Gewerbebesatz in Merzhausen zu erhalten und zu entwickeln. Innerhalb der Gemarkung stehen für die gewerbliche Entwicklung jedoch keine geeigneten Freiflächen mehr zur Verfügung. Dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden folgend werden in Merzhausen Maßnahmen der Innenentwicklung wie die Wiedernutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung vorrangig verfolgt. Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeinde bestehenden Gewerbegebiete stärken, an aktuelle Bedürfnisse anpassen und unter zeitgemäßen Aspekten neu ordnen.
Das Gewerbegebiet Sauermatte wurde auf der Grundlage des Bebauungsplans „Sauermatte“ aus dem Jahr 1972 bereits vollständig aufgesiedelt. Die Siedlungsentwicklung wurde mit dem Wohngebiet Kirchenfeld 1974 in Richtung Westen fortgesetzt. Eine städtebauliche Gliederung zwischen Gewerbe und Wohnen wurde dabei nicht berücksichtigt. Die festgesetzten Dichteziffern wurden bei der Aufsiedlung des Gewerbegebiets bei weitem nicht ausgeschöpft. Inzwischen ergänzen einige Wohnnutzungen den Gewerbebesatz im Gewerbegebiet. Die gewerblichen Tätigkeiten und Entwicklungen im Gebiet sind durch die bestehenden Wohnlagen im Gebiet und durch die Wohnlagen in der näheren Umgebung bereits stark eingeschränkt. Nicht zuletzt durch die fehlenden Baulandreserven und die hohen Mietpreise nehmen der Siedlungsdruck auf das Gebiet und der Steuerungsbedarf durch die Gemeinde zu.
Die Gemeinde erkennt den Bedarf, den Bebauungsplan „Sauermatte“ insbesondere in der Nachbarschaft zum Wohngebiet „Kirchenfeld“ nachzujustieren, um weiterhin eine geordnete Siedlungsentwicklung zu sichern. Außerdem ist die Notwendigkeit durch eine gerichtliche Auseinandersetzung gegeben. Deshalb soll für den Teilbereich, der von den Straßen „Am Reichenbach“, „Am Rohrgraben“, „In den Sauermatten“ und „Im Kirchenfeld“ abgegrenzt ist, ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Am 4. März 2021 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sauermatte Nordwest“ gefasst. In gleicher Sitzung wurde für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für das gleiche Gebiet die Veränderungssperre „Sauermatte Nordwest“ beschlossen.
Verfahren
- 04.03.2021: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Erlass Veränderungssperre
- 22.03.2021: Beginn frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 23.04.2021: Ende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Verfahrensunterlagen
- Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung (PDF-Datei)
- Veränderungssperre Sauermatte Nordwest (PDF-Datei)
- Bebauungsplanentwurf frühzeitige Beteiligung (PDF-Datei)
- Verlängerung Veränderungssperre (PDF-Datei)
Letzte Aktualisierung
- 27. März 2023
Kontakt:
Frau Sabine Grunau
Bauamt
Zimmer 31
Telefonnummer: 0761 40161-54
Faxnummer: 0761 40161-47
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Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Spätestens ab 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal vier Wochen - auch in den Ferien gelten. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch in Horten, in Betreuungsangeboten unter gesetzlicher Aufsicht sowie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Am 24. November 2022 fand für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Au und Merzhausen eine Informationsveranstaltung bezüglich der Ganztagsschule in Baden-Württemberg statt. Hier wurden die verschiedenen, möglichen Konzepte vorgestellt und der derzeitigen Betreuungsform gegenübergestellt.
Über die zukünftige Form der Ganztagsbetreuung entscheiden die zuständigen Gremien. Diese sind die Schulkonferenz und der Gemeinderat.
Letzte Aktualisierung:
- 6. Dezember 2022
Kontakt:
Frau Laura Vincke
Zimmer 28a
Telefonnummer: 0761 40161-61
Faxnummer: 0761 40161-47
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Hochwasserschutz - Ausbau Dorfbach BA II
Hochwasserschutzkonzept Hexental
Das Hochwasserschutzkonzept Hexental hat das Ziel, einen zeitgemäßen Hochwasserschutz bis spätestens 2017 zu realisieren. Die Bevölkerung soll von Hochwasserereignissen, die statistisch alle hundert Jahre vorkommen (HQ100) geschützt und an die unterliegende Stadt Freiburg lediglich die Menge von 9 m3/s bei einem 50jährlichen Hochwasserscheitel abgegeben werden. Um dies zu erreichen, sind Rückhaltemaßnahmen sowie ein Gewässerausbau in Merzhausen notwendig. Die Hochwasserschutzmaßnahmen müssen bis Ende 2017 aus zuschussrechtlichen Gründen realisiert werden. Die beteiligten Gemeinden dieses Hochwasserschutzkonzeptes sind die Gemeinden Au, Horben, Merzhausen und Wittnau.
Ausbau Unterer Reichenbach Bauabschnitt II
Dieser Abschnitt beginnt nach den Kleingärten und endet bei der Brücke des Anwesens "ehemaliges Sütterlin Autohaus".
Weitere Informationen
Planfeststellungsverfahren
- Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei)
- Erläuterungsbericht (PDF-Datei)
- Kostenberechnung (PDF-Datei)
- Zeitplan (PDF-Datei)
- HEC-RAS Berechnungen (PDF-Datei)
- Pläne (PDF-Datei)
- Erläuterungsbericht Neubau Brücke Sauermatten (PDF-Datei)
- Kostenberechnung Neubau Brücke Sauermatten (PDF-Datei)
- Plan Erneuerung Brücke Sauermatten (PDF-Datei)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (PDF-Datei)
- Geotechnischer Bericht Brücke Sauermatten (PDF-Datei)
- Geotechnischer Bericht Hexentalstraße 4 (PDF-Datei)
- Untersuchung Steinkrebsvorkommen (PDF-Datei)
Planfeststellungsbeschluss
Bauherr
- Verwaltungsgemeinschaft Hexental
Kosten
- 1.278.000 Euro geschätzte Baukosten
Finanzierung
- 784.000 Euro Landeszuschuss nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft
- 494.000 Euro Verwaltungsgemeinschaft Hexental
Bisherige Sitzungen
- 06.10.2016 Technischer Ausschuss
- 20.10.2016 Gemeinderat
- 08.12.2016 Verbandsversammlung VG Hexental
- 24.03.2022 Verbandsversammlung VG Hexental
- 19.01.2023 Gemeinderat
Verfahrensstand
- Ausschreibung Tiefbau, Beton- und Wasserbauarbeiten
Letzte Aktualisierung
- 9 Februar 2023
Kontakt:
Frau Marion Grot
Bauamt und Zweckverband Wasserversorgung Hexental
Zimmer 33
Telefonnummer: 0761 40161-56
Faxnummer: 0761 40161-47
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In den Sauermatten 6a
Grundstück "In den Sauermatten 6a" wird entwickelt, Gewerbe und günstiger Wohnraum gewünscht
Auf dem Grundstück "In den Sauermatten 6a" befindet sich ein baufälliges eingeschossiges Gebäude im Eigentum der Gemeinde. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das Grundstück zu entwickeln. Dabei stehen die Erlöse aus dem Grundstücksgeschäft nicht im Vordergrund. Vielmehr möchte man dort Nutzungen, die es in Merzhausen schwer haben, wie etwa Gewerbeflächen und günstigen Wohnraum. Aber auch kulturelle, soziale oder Pflegeeinrichtungen sind dort vorstellbar. Baulich orientiert man sich an der Umgebungsbebauung. Die Bewerbungen für die Entwicklung sind bis zum 1. Mai 2019 mit aussagekräftigen Unterlagen einzureichen.
Mögliche Gestaltung laut Bebauungsplanentwurf
Zum Erbbaurecht
Das Grundstück wird nicht verkauft, sondern ein Erbbaurecht bestellt. Das Erbbaurecht bemisst sich nach den aktuellen Bodenrichtwerten der künftigen Nutzung (derzeit: Mischflächen mit 430 Euro/qm zu 5 % bei jeweils 50 Euro/qm Erschließungskosten). Für bestimmte Nutzungen wird ein 20prozentiger Nachlass auf den Erbbauzins eingeräumt, sofern diese überwiegen.
Zur Nutzung und zur Bebauung
Die Bebauung soll grundsätzlich dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Sachsenheimer-Areal“ entsprechen. Eine gewerbliche Nutzung von mindestens einem Drittel wird gefordert; Sozialer Wohnungsbau, kulturelle, soziale oder Pflegeeinrichtungen u. ä. haben Priorität. Eine Tiefgarage sowie die Übernahme des Stellplatznachweises für das Gebäude „In den Sauermatten 6“ werden als notwendig angesehen. Auf die Hochwassersituation muss Rücksicht genommen werden. Alternative bauliche Lösungsansätze unter Einbeziehung des Gebäudes "In den Sauermatten 6" können zusätzlich eingereicht werden.
Weitere Informationen
- Lageplan (PDF-Datei)
- Schema/Schnitt (PDF-Datei)
- Beratungsvorlage Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" (PDF-Datei)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Satzung (PDF-Datei)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Zeichnerischer Teil (PDF-Datei)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Textlicher Teil (PDF-Datei)
- Bebauungsplan "Sachsenheimer-Areal" - Begründung (PDF-Datei)
- Bebauungsplan Sachsenheimer-Areal Stellungnahme Hochwassersituation (PDF-Datei)
Letzte Aktualisierung
- 30. Januar 2019
Kontakt:
Herr Dr. Christian Ante
Bürgermeister
Zimmer 25
Telefonnummer: 0761 40161-48
Faxnummer: 0761 40161-47
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Sanierung Landesstraße 122 (Ortsdurchfahrt)
Baubeginn:
- 27. Februar 2023
Pressemitteilungen:
- Gemeinsame Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg, des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht und der Gemeinde Merzhausen (PDF-Datei)
- Ortsdurchfahrt Merzhausen: Regierungspräsidium informiert Anwohnerinnen und Anwohner über die ersten Schritte auf der Baustelle
Bauzeit:
- ca. 3 Jahre
Planungsunterlagen
Letzte Aktualisierung:
- 15. Mai 2023
Kontakt:
Herr Bernd Schmid
Zimmer 22
Bauamtsleiter
Telefonnummer: 0761 40161-64
Faxnummer: 0761 40161-47
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Umweltschutzagenda
Umweltschutzagenda
Letzte Aktualisierung:
- 7. Januar 2020
Kontakt:
Frau Sophia Heinelt
Bauamt
Zimmer 30
Telefonnummer: 0761 40161-31
Faxnummer: 0761 40161-47
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